Justitia

 

Hans Schöpf
Rechtsanwalt

 

Ihr Anwalt in Tettnang seit 1986

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Ich rechne meine Tätigkeit regelmäßg nach den gesetzlichen Vorschriften ab. Das ist seit 01.07.2004 das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Wenn Sie sich über mögliche Kosten im Unklaren sind, lassen Sie sich darüber zu Beginn einer Besprechung von mir informieren.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so bringen Sie bitte zur ersten Besprechung den Namen Ihrer Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsnummer mit. Schauen Sie auch nach, ob Sie nach dem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung zu tragen haben. Am Besten bringen Sie den aktuellen  Versicherungsschein zur Besprechung mit.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Vermögens- und Einkommenssituation möglicherweise nicht in der Lage sein sollten, Anwaltskosten aufzubringen, so gibt es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Möglichkeit der Beratungshilfe bzw. bei bereits gerichtlichen Verfahren der Prozesskostenhilfe. Beides können Sie beim örtlichen Amtsgericht entweder selbst oder über mich beantragen. Sie benötigen dazu regelmäßig einen Nachweis über Ihr Einkommen (letzte Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen oder ähnliches) und einen Nachweis über Ihre Wohnkosten (Größe der Wohnung, Kaltmiete, Nebenkosten).

Wie auch die Gerichte, werde auch ich als Anwalt erst nach Zahlung eines Vorschusses tätig. Die Vorschussanforderung entfällt bei Vorliegen der  Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung und auch im Falle von  Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Wie hoch die Kosten sind, ob nun außergerichtlich oder gerichtlich, hängt von zahlreichen Faktoren ab: (Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, Höhe des Gegenstands- oder Streitwerts, Stufe der Tätigkeit z.B. reine Beratung, Vertretung nach außen oder in einem gerichtlichen Verfahren) usw.

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