Justitia

Interessensschwerpunkte

Örtliches
Tätigkeitsgebiet

 

Hans Schöpf
Rechtsanwalt

 

Ihr Anwalt in Tettnang seit 1986

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Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst ein breites Spektrum. Inkassotätigkeiten, Zwangsvollstreckungen sind Alltagsangelegenheiten. Im Laufe meiner  langjährigen anwaltlichen Tätigkeit haben sich jedoch auch Schwerpunkte gebildet und umgekehrt bin ich auf stimmten Rechtsgebieten überhaupt nicht tätig.

  • Mietrecht (z.B. Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten, Mieterhöhungsverlangen, Kündigung, Räumung usw.)
  • Haftpflichtrecht (z.B. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere > Unfallabwicklungen)
  • Verkehrsrecht
  • Werkvertragsrecht

Neben diesen Interessenschwerpunkten bin ich auch auf anderen Rechtsgebieten tätig, fragen Sie unverbindlich bei mir nach.

Steuer- oder verwaltungs- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten bearbeite ich generell nicht.

Auch wenn ich bei allen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt bin, so umfasst mein Tätigkeitsfeld zunächst vorwiegend die unten aufgelisteten Gerichte. Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten in  größerer Entfernung spreche ich  mich mit der Mandantschaft ab, ob  Gerichtstermine von mir persönlich wahrgenommen werden sollen oder ob  ein geeigneter Kollege oder eine geeignete Kollegin vor Ort mit der Vertretung in der Verhandlung vor Gericht beauftragt werden soll.

  • Oberlandesgericht
    • Stuttgart
  • Landgerichte
    • Ravensburg
    • Konstanz
  • Amtsgerichte

Unfallregulierung

Sie wurden unverschuldet das Opfer eines Verkehrsunfalles oder sind sich nicht sicher, ob Sie möglicherweise eine Teilschuld trifft ?

Seit 1986 bildet die Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Ich übernehme für Sie dabei alle anfallenden Tätigkeiten von der vollständigen Datenaufnahme, Beauftragung von Schadensgutachtern, die Berechnung sämtlicher Schadenspositionen mit Schmerzensgeld, Nutzungsentschädigung, Mehrwertsteuer, Verzugszinsen usw., über die  Beschaffung von Einsicht in die polizeiliche Unfallakte, den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung, eventuell Ihre Vertretung vor Gericht, bis hin zur kompletten Zahlungsabwicklung.

Regelmäßig sind dabei die bei mir entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen, soweit der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung erledige ich auch die Einholung einer Kostendeckungszusage für Sie.

Ich wünsche es Ihnen nicht, aber wenn es Sie trifft, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in Unfallsachen gerne zur Verfügung.

Unkenntnis kann zu Nachteilen führen. Vermeiden Sie diese und nehmen Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch.

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